Anton Fürst (1842-1932) und Theresia Gistl (1839-1874)
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Tafernwirtschaft
Tafernwirtschaft? Was war das denn?
Eine Tafernwirtschaft war damals der kommunale Mittelpunkt in weltlichen Angelegenheiten der
Bewohner des Dorfes: Der Wirt einer Tafernwirtschaft hatte in früheren Zeiten das Tafernrecht inne.
Dieses Recht, in etwa mit der heutigen Gaststättenkonzession vergleichbar, beinhaltete verschiedene
Privilegien. Es wurde vom Landesherrn verliehen. Danach hatte der Wirt einer Tafernwirtschaft nicht
nur das öffentliche Schank- bzw. Krugrecht, das Herbergs- und Gastrecht sowie die „Fremdenstallung“
(die
Versorgung und das Unterstellen der Zug- und Reittiere), sondern er
durfte auch Verlöbnisse, Hochzeiten, Stuhlfeste, Taufmähler,
Leichenschmaus und Gerichtsverhandlungen bewirten. Es war ihm erlaubt,
Bier, Wein und Branntwein auszuschenken.
Tafernwirtschaften gab es eigentlich in jedem größeren Dorf, denn
überall wurden Geschäfte gemacht, es wurde vererbt und verteilt,
geheiratet und gestorben. Mit offenen Augen durch Ortschaften wandernd
findet man so manchen Prachtbau, der meist verfällt oder wenn nicht,
dann längst abgerissen wurde wie die alte Tafernwirtschaft in
Amerdingen.
Zeitschiene Familie Gistl in Landensberg / Glöttweng und Eglingen
Zeitschiene Familie Gistl in Landensberg / Glöttweng und Eglingen
Im Überblick: 4 Generationen zurück
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